Hochschulen, außeruniversitäre Einrichtungen sowie akademische Initiativen und Fachgesellschaften mit Sitz in Deutschland, deren Ziele vornehmlich nicht gewinnorientiert sind, erfüllen die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft im ORCID Deutschland Konsortium.
Als Mitglied im ORCID Deutschland Konsortium sind Sie v. a. für die effektive Implementierung von ORCID an Ihrer Einrichtung zuständig. Hierzu zählen die organisationsübergreifende Kommunikation der Vorteile von ORCID für Forschende und Ihre Einrichtung sowie die technische Umsetzung der Best-Practice-ORCID-Implementierungsworkflows.
Als Mitglied im ORCID Deutschland Konsortium erhalten Sie automatisch die Premium-Konsortialmitgliedschaft. Die jährlichen Kosten für die Premiummitgliedschaft richten sich nach der Anzahl der Mitglieder im Konsortium und dem Jahresbudget Ihrer Einrichtung. Das ORCID DE Konsortium hat seit November 2020 mehr als 60 Mitglieder und befindet sich damit in der Gebührenstufe für große Konsortien mit mehr als 60 Mitgliedern. Weitere Informationen zu ORCID Konsortiumsgebühren finden Sie auf den Seiten von orcid.org: Consortium Membership Fees.
Die Premium-Konsortialmitgliedschaft beinhaltet fünf member API credentials. Für jede weitere member API credential wird eine Gebühr von 1.060 US$ erhoben.
Jährliche Kosten für eine Mitgliedschaft im ORCID Deutschland Konsortium ab 2025 | ||
Jährliches Gesamtbudget Ihrer Einrichtung | ||
Stufe 1 / Small (unter 10. Mio. US$) | Stufe 2 / Standard (10 Mio. - 1 Mrd. US$) | Stufe 3 / Large (über 1 Mrd. US$) |
1.700 US$ pro Mitglied | 3.395 US$ pro Mitglied | 4.565 US$ pro Mitglied |
Dateiname | Beschreibung und Zweck | Handlungsbedarf |
---|---|---|
01 Beitrittserklärung ORCID DE Konsortium | Rechtliche Grundlage für die Teilnahme am ORCID DE Konsortium. | Beitrittsdatum, Name, Adresse, Verwendung des Logos, Datum, Unterschrift, Kontaktinformationen |
02 Addendum zur Beitrittserklärung ORCID DE Konsortium | Seit 2023 notwendige Ergänzung aufgrund Änderungen des ORCID-Gebührenmodells. | Name, Adresse, Unterschrift |
03 Standardvertragsklauseln zwischen ORCID und TIB | Die Standardvertragsklauseln (SCC), die den Datenverkehr zwischen ORCID Inc und dem Konsortium regelt. EU-Standardvertragsklauseln zur Regelung von Datentransfers persönlicher Daten in Drittländer. | Name, Adresse,Unterschrift |
03.1 Anlage 1 - SCCs zwischen ORCID und TIB - Controller to Controller | EU-Standardvertragsklauseln zur Regelung von Datentransfers persönlicher Daten in Drittländer. Regeln Datentransfer zwischen zwei verantwortlichen Stellen, d. h. Personen oder Einrichtungen, die über Zweck und Mittel der Verarbeitung der Daten entscheiden. Controller to Controller. | Zur Kenntnisnahme |
03.2 Anlage 2 - SCC zwischen TIB und Mitglied des ORCID DE Konsortiums | Angaben zum Datenexporteur: Regeln Datentransfer zwischen einer verantwortlichen Stelle und einem Auftragsdatenverarbeiter. Hier ist das Mitglied die verantwortliche Stelle, die einen Datentransfer veranlasst, während ORCID Inc die Daten nur auf diese Weisung hin verarbeitet. Erforderlich für die Nutzung des Affiliation Managers. | Name, Adresse, Kontaktperson, Datum, Unterschrift |
04 German Consortium Agreement (Appendix A) | Der Konsortialvertrag, der zwischen ORCID Inc. und der TIB geschlossen wurde. Konsortiale Rahmenbedingungen der Mitgliedschaft. | Zur Kenntnisnahme |
05 Transfer Impact Assessment | Eigens für den Datentransfer zwischen ORCID Inc und den deutschen Mitgliedern zwischen der TIB und ORCID Inc abgestimmte Risikobewertung des Datentransfers | Zur Kenntnisnahme |
Status Quo ermitteln
Kommunikationskonzept
Gestalten Sie ein Kommunikationskonzept anhand der drei „A's“:
Technische Umsetzung
Bleiben Sie in Kontakt
Zögern Sie nicht, mit uns Kontakt aufzunehmen, um weitere Fragen zu klären oder uns Ihre Anregungen mitzuteilen über orcidtibeu oder über unser Kontaktformular.